Phönix Laboratorium GmbH

Spagyrik / Vorschrift 54a

Spagyrische Urtinkturen nach Glückselig und deren flüssige Verdünnungen

Urtinkturen nach Vorschrift 54a werden aus frischen Pflanzenteilen oder Drogen nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.

1 Teil zerkleinerte Pflanzenteile oder Droge wird mit 10 Teilen des vorgeschriebenen, im Abschnitt "Arzneiträger und Hilfsstoffe" (H 5.3) aufgeführten Ethanol-Wasser-Gemisches versetzt. Der Ansatz wird 6 Wochen lang bei Raumtemperatur mazeriert, anschließend abgepresst und nach weiteren 5 bis 7 Tagen filtriert. Das Filtrat wird einmal bis mehrmals destilliert, wobei nach jeder Destillation das Destillat mit dem Rückstand vereinigt wird. Eine Destillation gilt als beendet, wenn aus 10 Teilen der im Destillationsgefäß zu Beginn der jeweiligen Destillation vorhandenen Mischung 9 Teile Destillat erhalten worden sind. Die Anzahl der Destillationen wird jeweils vorgeschrieben. Nach Beendigung der letzten Destillation wird das Destillat mit dem Rückstand gemischt und diese Mischung filtriert. Das Filtrat ist die Urtinktur.

Potenzierung

Die Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverdünnung (Ø = D 1).

Die 2. Dezimalverdünnung (D 2) wird aus

1 Teil Urtinktur (D 1) und
9 Teilen Ethanol gleicher Konzentration,

die 3. Dezimalverdünnung (D 3) wird aus

1 Teil der 2. Dezimalverdünnung und
9 Teilen Ethanol gleicher Konzentration

hergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verdünnungen verfahren.

Beschriftung

Zubereitungen nach Vorschrift 54a tragen in der Bezeichnung den Zusatz "spag. Glückselig".