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align="top" style="border-left-color : #ff00ff; border-left-style : dotted; border-left-width : 1px; border-top-color : #ff00ff; border-top-style : dotted; border-top-width : 1px; padding-bottom : 10px; padding-left : 10px; padding-right : 10px; padding-top : 10px;">
Spagyrik / Vorschrift 54cUrtinkturen nach Glückselig und deren flüssige VerdünnungenUrtinkturen nach Vorschrift 54c werden aus frischen Pflanzenteilen oder Drogen nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt. 1 Teil zerkleinerte Pflanzenteile oder Droge wird mit 10 Teilen des vorgeschriebenen, im Abschnitt "Arzneiträger und Hilfsstoffe" (H 5.3) aufgeführten Ethanol-Wasser-Gemisches versetzt. Der Ansatz wird 6 Wochen lang bei Raumtemperatur mazeriert, anschließend abgepresst und nach weiteren 5 bis 7 Tagen filtriert. Das Filtrat ist die Urtinktur. Potenzierung Die Urtinktur entspricht der 1. Dezimalverdünnung (Ø = D 1). Die 2. Dezimalverdünnung (D 2) wird aus 1 Teil Urtinktur (D 1) und die 3. Dezimalverdünnung (D 3) aus 1 Teil der 2. Dezimalverdünnung und hergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verdünnungen verfahren. BeschriftungZubereitungen nach Vorschrift 54c tragen in der Bezeichnung den Zusatz "Glückselig". |
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