Phönix Laboratorium GmbH

Spagyrik / Vorschrift 54b

Spagyrische Urtinkturen nach Glückselig und deren flüssige Verdünnungen

Urtinkturen nach Vorschrift 54b werden aus Ausgangsstoffen oder deren Mischungen und einem flüssigen Arzneiträger nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren hergestellt.

Sofern nicht anders vorgeschrieben, wird 1 Teil Ausgangsstoff in 99 Teilen flüssigem Arzneiträger gelöst oder dispergiert. Als Arzneiträger werden Gereinigtes Wasser, Säuren und die im Abschnitt "Arzneiträger und Hilfsstoffe" (H 5.3) aufgeführten Ethanol-Wasser-Gemische verwendet. Die Lösung bzw. Mischung wird gegebenenfalls vorbehandelt und anschließend einmal bis mehrmals destilliert, wobei nach jeder Destillation mit Ausnahme der letzten das Destillat mit dem Rückstand vereinigt wird. Eine Destillation gilt als beendet, wenn aus 100 Teilen der im Destillationsgefäß zu Beginn der jeweiligen Destillation vorhandenen Lösung bzw. Mischung 80 bzw. 90 Teile Destillat erhalten worden sind. Die Anzahl der Destillationen und die Menge an Destillat wird jeweils vorgeschrieben.

Das Destillat aus der letzten Destillation ist die Urtinktur.

Potenzierung

Die Urtinktur entspricht der 2. Dezimalverdünnung (Ø = D 2).

Die 3. Dezimalverdünnung (D 3) wird aus

1 Teil Urtinktur (D 2) und
9 Teilen eines im Abschnitt "Arzneiträger und Hilfsstoffe"
(H 5.3) aufgeführten Ethanol-Wasser-Gemisches,

die 4. Dezimalverdünnung (D 4) aus

1 Teil der 3. Dezimalverdünnung und
9 Teilen eines im Abschnitt "Arzneiträger und Hilfsstoffe"
(H 5.3) aufgeführten Ethanol-Wasser-Gemisches

hergestellt. Entsprechend wird bei den folgenden Verdünnungen verfahren.

Beschriftung

Zubereitungen nach Vorschrift 54b tragen in der Bezeichnung den Zusatz "spag. Glückselig".